Wienerwald Cup 2017, Zeitfahren #4

Zeitfahren 4 am 19.05.2017

Datum: 19.05.17
Strecke: Alland B210 in Richtung Mayerling, Mayerling rechts abbiegen die L4004, durch Maria Raisenmarkt weiter auf der L4004 bis Abzweigung Rohrbach, links abbiegen weiter bis Zobelhof.

Start: Alland
Ziel: Zobelhof
Distanz: 12km / Streckenführung runterladen

Anmeldung / Startnummernausgabe: 16:30 Uhr- 18:00 Uhr / Moststüberl Edelbacher
Start: 18:30 Uhr / 30 Sek.-Startintervall

Startgeld: 15 € (Paketpreis für alle Zeitfahren 65 €), 5 € Startnummerneinsatz

Kategorien:

  • D1 Damen / Jg. 1966 und jünger
  • D2 Damen / Jg. 1965 und älter
  • H1 Herren / Jg. 1988 und jünger
  • H2 Herren / Jg. 1987-1978
  • H3 Herren / Jg. 1977-1968
  • H4 Herren / Jg. 1967-1958
  • H5 Herren / Jg. 1957-1948
  • H6 Herren / Jg. 1947 und älter
  • BR Behindertenradsportler

 

Teilnahmeberechtigt: Alle Radsportlerinnen und Radsportler. Bitte auf ausreichenden Vesicherungsschutz ( Unfall-, Haftpflichtversicherung) achten!
Cupwertung: Die Ergebnisse der besten vier Trainingsrennen werden summiert.

Ergebnisse: Zeitfahren #4

Allgemeine Bestimmungen für den Wienerwald Cup 2017

  • Die Teilnahme an den einzelnen Veranstaltungen erfolgt auf eigene Gefahr, der Veranstalter samt seinen Organen haftet nicht für Schäden, die den Fahrern und etwaigen Begleitpersonen aus der Teilnahme an den Veranstaltungen entstehen.
  • Das Tragen eines Sturzhelmes ist Pflicht!
  • Jeder Teilnehmer fährt auf eigene Rechnung und Gefahr und verpflichtet sich, den Veranstalter für alle Forderungen von Dritter Seite vor, während und nach der Veranstaltung schad- und klaglos zu halten.
  • Nachdem die Strassen nicht gesperrt sind, ist die STVO lückenlos einzuhalten und ist daher auch den Anordnungen der Streckenposten und anderen Hilfsorganen des Veranstalters unbedingt Folge zu leisten.
  • Im Windschatten fahren ist verboten!
  • Mit der Übernahme seiner Startnummer erkennt jeder Teilnehmer die allgemeinen Bestimmungen vorbehaltlos an und nimmt zur Kenntnis, dass bei Zuwiderhandeln die sofortige Disqualifikation ausgesprochen wird.
  • Ferner bestätigt jeder Teilnehmer durch seine Nennung, dass eine aufrechte und ausreichende Unfall und Haftpflichtversicherung besteht.

Weitere Hinweise des Veranstalters

  • Wettbewerbsteilnehmer haben sämtliche straßenpolizeilichen Vorschriften, insbesondere die Fahrregeln, die für Radfahrer in Betracht kommen, genau einzuhalten.
  • Von der Behörde oder von Organen der Straßenaufsicht wegen erheblicher Vorschriftswidrigkeiten beanstandete Teilnehmer werden von dem Wettbewerb ausgeschlossen.
  • Die Straßenverwaltungen übernehmen keine wie immer geartete Haftung für eine für diese Veranstaltung geeignete Beschaffenheit der Fahrbahn.